Probleme nach dem Kauf
Nach dem Kauf eines Pferdes kommt es leider hin und wieder zur Aufdeckung von ungeahnten Problemen. Diese umfassen häufig v.a. gesundheitliche Mängel des Tieres, über die Sie nicht informiert wurden sind. Mit juristischer Unterstützung können in solchen Fällen die Minderung des Kaufpreises, die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder sogar Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Reitunfall
Auch bei großer Sorgfalt lassen sich Unfälle im Reitsport leider nicht ausschließen, sodass es häufig zu Haftungsfragen kommt. Wenn sich die Verletzung einer Person, des Pferdes oder die Beschädigung einer Sache zutragen, stehen Schadensersatz- und Schmerzensgeld-ansprüche im Raum, für die Sie gut juristisch beraten sein sollten.
Reitbeteiligung
Hat neben dem Besitzer eine weitere Person ein "Nutzungsrecht" am Pferd, so spricht man von einer Reitbeteiligung. Auch hier können Probleme verschiedenster Art auftreten, wie z.B. Unfälle oder Uneinigkeiten. Daher sollte die Vertragsgestaltung schon vorsorglich gut juristisch durchdacht sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Vertragsgestaltung
Auch beim Thema Pferd und Reitsport gibt es eine Vielzahl von Verträgen, die individuell zu konzipieren oder zu prüfen sind: Von Kauf über Haltung, Transport oder Reitbeteiligung gibt es zahlreiche wichtige Ansatzpunkte für Vertragswerke, für die Sie anwaltlichen Rat einholen sollten, um etwaigen Problemen frühzeitig vorzubeugen.
Pferde sind wunderbare und zugleich komplexe Lebewesen, die die Menschheit seither begeistern. Umso leidvoller, wenn Probleme auftreten. Ob Unfälle, formelle Angelegenheiten oder auch Streitigkeiten: Im Umgang mit ihnen gibt es viele Ansatzpunkte, an denen juristische Expertise sinnvoll oder unabdingbar ist. Besonders wichtig ist hierbei jedoch, dass nicht nur reine juristische Kompetenz, sondern auch persönliche Erfahrung und Empathie im Spiel sind, denn nicht jeder Anwalt kann sich leicht in die komplexe Thematik einarbeiten und somit optimal beraten. Dr. Sandra Reinders kann Ihnen mit juristischer und persönlicher Erfahrung weiterhelfen. Vom Pferdehalter über Reitbeteiligung, Reitlehrer, Reitverein, Pferdebetrieb, Gestüt bis hin zum Tierarzt oder Hufschmied. Hier erfahren Sie mehr über Frau Dr. Sandra Reinders.
Persönliche Erfahrung
Fundierte Expertise
Beratung auf Augenhöhe
"Im Alter von sieben Jahren saß ich zum ersten Mal auf einem Pferd und reite seither leidenschaftlich gern. Neben dem Reitsport habe ich auch Erfahrung in der Zucht. Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht bei meinen zwei Pferden bin. Vor allem als Anwältin schätze ich die Ruhe, die diese Tiere ausstrahlen. Wenn Sie nicht nur juristische Expertise, sondern auch Empathie und persönliche Verbundenheit zum Pferd und zum Reiten suchen, dann sind Sie bei mir genau richtig. Durch meine alltägliche Erfahrung mit Pferden bin ich für jegliche Problemfelder und juristische Fallstricke sensibilisiert und kann Sie spezifisch beraten. Aber auch mit gleichgesinnten Kollegen und Experten tausche ich mich durch meine Teilnahme an spezifischen Fortbildungen wie dem deutschen Pferderechtstag aus, um fachlich auf dem neusten Stand zu bleiben. Scheuen Sie sich nicht auf mich zuzukommen, egal ob in den Bereichen Pferdekauf, Pferdehaltung, Tierarztbehandlungen, Unfälle, Verträge oder in anderen verwandten Gebieten."
- Dr. Sandra Reinders, Rechtsanwältin
So funktioniert's:
Kontaktformular ausfüllen
Füllen Sie das Kontaktformular aus, indem Sie kurz Ihren Fall schildern und Ihre persönlichen Daten eintragen.
Prüfung Ihres Falls
Nachdem Sie das Kontaktformular eingesendet haben, prüft Dr. Sandra Reinders Ihren Fall und kommt für eine Terminvereinbarung auf Sie zu.
Maßgeschneiderte Lösung
Nachdem Sie mit Dr. Sandra Reinders ein erstes unverbindliches Einschätzungsgespräch hatten, wird Sie auf Ihren Wunsch eine maßgeschneiderte Lösung für Ihren Fall erarbeiten.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Im Umgang mit Pferden gibt es viele Ansatzpunkte, an denen juristische Expertise sinnvoll oder unabdingbar ist, doch nicht jeder Anwalt kann sich leicht in die komplexe Thematik einarbeiten und somit optimal beraten. Die persönliche Erfahrung mit Pferden ist neben der juristischen Expertise ein wichtiges Gütesiegel. Unsere Anwältin Frau Dr. Sandra Reinders hat Erfahrungen im Reitsport und in der Zucht. Sie besitzt selbst zwei Pferde, die sie tagtäglich pflegt. Ihre Erfahrung und Liebe zu Pferden macht Sie zu einer idealen Ansprechpartnerin für Rechtsfragen rund ums Pferd.
Egal ob Sie Beratung zur Tierhalterhaftung, zum Gewährleistungsrecht wie z.B. Nacherfüllungspflichten, Rückabwicklung von Kaufverträgen, Schadensersatz oder die Prüfung/Erstellung von Pferdekaufverträgen, Einstellverträgen, Reitbeteiligungsverträgen oder Berittverträgen benötigen: Dr. Sandra Reinders kann Ihnen mit juristischer und persönlicher Erfahrung weiterhelfen. Vom Pferdehalter über Reitbeteiligung, Reitlehrer, Reitverein, Pferdebetrieb, Gestüt bis hin zum Tierarzt oder Hufschmied: Füllen Sie gern das obenstehende Formular aus und lassen Sie Ihren individuellen Fall zunächst kostenlos einschätzen.
Vom Pferdehalter über Reitbeteiligung, Reitlehrer, Reitverein, Pferdebetrieb, Gestüt bis hin zum Tierarzt oder Hufschmied und darüber hinaus beraten wir jeden, der Berührungspunkte mit dem Thema Pferd hat.
Füllen Sie einfach das obenstehende Formular aus und lassen Sie Ihren individuellen Fall zunächst kostenlos einschätzen.
Ja. Sowohl die Ersteinschätzung als auch die weiterführende juristische Betreuung ist unabhängig von Ihrem Standort in ganz Deutschland möglich.
Eine unschöne Situation - man denkt, man hätte sein Traumpferd gefunden, verhandelt den Kaufvertrag und stellt erst nach der Kaufpreiszahlung fest: das Pferd entspricht nicht den vereinbarten Konditionen. In diesem Fall kommt es stark darauf an, was konkret bemängelt wird. Dem Käufer könnten unterschiedliche Ansprüche zustehen, wie etwa eine Mängelbeseitigung, ein Widerrufsrecht oder gar eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Die Haftung des Tierhalters ist im Gesetz in §833 BGB geregelt.
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass tierisches Verhalten unberechenbar sein kann. Nach § 833 BGB haftet der Tierhalter für Schäden, die sein Tier verursacht, wenn sich der Schaden aufgrund einer tierspezifischen Gefahr verwirklicht hat.
Unter einer tierspezifischen Gefahr ist willkürliches, selbständiges Verhalten des Pferdes wie bspw. Bocken, Scheuen, Ausschlagen zu verstehen.
In jedem Fall ist zu prüfen, ob das in Ihrem Fall gegeben ist. Dies könnte Bestandteil des Erstgespräches sein.
- Kaufverträge
- Einstellverträge
- Berittverträge
- Reitbeteiligungsverträge, Pflegebeteiligungsverträge
- Besamungsverträge, Deckverträge
- Behandlungsverträge mit Tierarzt, Physiotherapeuten, Östeopathen
- Hufschmiedvertrag
- Sattelkauf- und Sattelanpassungsverträge
- Versicherungsverträge (Haftpflicht-, OP-, Krankenversicherung)