Netflix: Beitragserhöhungen zurückfordern

Das Landgericht Berlin betrachtet Preiserhöhungen des Streaming-Dienstes bei laufenden Abos für unzulässig, wenn diese auf einer unwirksamen Klausel beruhen. Jetzt mit unserem Musterschreiben rückwirkend zurückholen. 

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Preisaufschläge nach dem Urteil zurückholen

Das Landgericht Berlin gibt dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vbz) Recht: Die Preiserhöhungen von Netflix sind zu willkürlich. Für angepasste Preise müsse es nachvollziehbare Kriterien geben. Daher können Sie sich die zu viel gezahlten Beträge zurückholen, die auf einer unwirksamen Klausel beruhen. Füllen Sie dazu einfach unser kurzes Formular aus und nutzen Sie im Anschluss das für Sie individualisierte Schreiben.

(Info: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wir gehen aber davon aus, dass auch die Berufungsinstanz für die Verbraucherzentrale gegen den Streaming-Dienst entscheiden wird) 

 
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"Kunden müssen Ihr Recht auf Erstattung der Gebühren explizit einfordern. Inzwischen ist klar: Die Vertragsanpassungsklausel von Netflix ist nicht klar und verständlich und benachteiligt Verbraucher somit unangemessen im Sinne des § 307 Abs 1 S. 2 BG.!"

- Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte

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