Netflix: Beitragserhöhungen zurückfordern

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Das Landgericht (LG) Köln hat entschieden, dass Netflix mehrere Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2019 und 2022 zu Unrecht vorgenommen hat. Diese Preiserhöhungen erachtete das LG entsprechend für unwirksam. Netflix darf seine Preise künftig nicht mehr einfach einseitig erhöhen. Bereits gezahlte Preisaufschläge seit 2019 muss Netflix nun an unseren Mandanten zurückzahlen. Sie können sich jetzt ihre Zuvielzahlungen mit unserem Musterschreiben rückwirkend zurückholen.

 

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Preisaufschläge nach dem Urteil zurückholen

Das Landgericht Köln hat Preiserhöhungen von Netflix für unwirksam erklärt. Bereits gezahlte Preisaufschläge muss Netflix nun zurückzahlen. Auch Sie können sich zu viel gezahlte Beträge zurückholen. Füllen Sie dazu einfach unser kurzes Formular aus und nutzen Sie im Anschluss das für Sie individualisierte Schreiben.


(Info: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wir gehen aber davon aus, dass auch die Berufungsinstanz für die Verbraucherzentrale gegen die Streaming-Dienste entscheiden wird)

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"Wer einen Streaming-Vertrag abschließt, darf darauf vertrauen, dass sich die Konditionen von Anbietern wie Netflix nicht einseitig verändern. Das Urteil macht klar: Auch Streaminganbieter müssen sich an geltendes Recht halten und können ihre Preise nur mit Zustimmung der Kunden oder bei Neuverträgen erhöhen. Millionen Netflix-Nutzer sind von der Entscheidung betroffen und können nun ihre zu viel gezahlten Beiträge der letzten Jahre zurückfordern."

- Prof. Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei WBS.LEGAL

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