Jetzt Schadensersatz von Ihrem Energieversorger fordern!

Millionen Kunden wurde unrechtmäßig gekündigt.

Betroffene können jetzt Schadensersatz fordern.

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Millionen Verbrauchern unrechtmäßig gekündigt

Ihr Anbieter hat sich durch Vertrag zur Lieferung von Strom und Gas zu einem bestimmten Preis an Sie verpflichtet. Werden diese vertraglichen Verpflichtungen nicht eingehalten, indem die Belieferung eingestellt und auch nicht wirksam gekündigt wird, liegt in der Regel eine Vertragspflichtverletzung vor.

Dort, wo ein Schaden durch die Verletzung entsteht, besteht in der Regel auch ein Anspruch auf Ausgleich dieses Schadens, in dem Fall beispielsweise die höheren Kosten durch den Grundversorgungstarif. Auch ein vereinbarter Bonus, der eine bestimmte Belieferungszeit voraussetzt, die aufgrund einer Belieferungseinstellung nicht erreicht wird und aufgrund dessen nicht ausgezahlt wird, kann einen Schaden darstellen.

Somit heißt es: Neben einer Schlussrechnung, die Sie einfordern können, können Sie tatsächlich Schadensersatz verlangen.

 
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So funktioniert's:

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Musterformular ausfüllen

Sie erwerben ein anwaltlich erstelltes und für Ihren Fall maßgeschneiderte Musterschreiben direkt von uns.

An Ihren Energieversorger senden

Sie senden das auf Ihren Fall zugeschnittene Schreiben direkt an Ihren Energieversorger

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Rückerstattung erhalten

Ihr Energieversorger zahlt Ihnen im Erfolgsfall den Schaden, der bei Ihnen entstanden ist.

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"Neben einer Schlussrechnung, die Sie aktiv einfordern können, ist auch das Verlangen von Schadensersatz denkbar."

- Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte

 

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