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Rückwirkend
Beiträge aus dem Lockdown zurück fordern
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Zukünftig
Beitragserhöhungen widersprechen
In den letzten Jahren kam es für Mitglieder von Fitnessstudios zu viel Ärger: Durch den Corona-Lockdown blieben die Studios monatelang geschlossen - während Mitgliedsbeiträge weiter gezahlt wurden. Ohne Gegenleistung. Seit Ende der Pandemie verkündeten zudem immer mehr Studios wie z.B. McFit, John Reed, clever fit oder Flexx Fitness Beitragserhöhungen - von mitunter bis zu 100%! Weder der Verzicht auf die Beiträge aus dem Lockdown, noch die unverhältnismäßigen und rapiden Beitragserhöhungen sind von Verbrauchern einfach so hin zu nehmen. Wir unterstützen Sie dabei Widerspruch einzulegen: Mit unseren zwei Mustern erhalten Sie anwaltlich geprüfte Schreiben, um 1) Widerspruch gegen die neuen Vertragskonditionen in Ihrem Studio einzulegen und 2) zu viel gezahlte Beiträge aus den Lockdown-Monaten zurückerstattet zu bekommen.
Bisher zeigte unser Widerspruchsschreiben großen Erfolg bei unseren Mandanten - Verträge dürfen zu alten Konditionen weiterlaufen. Nutzen Sie unser Musterschreiben und verzichten Sie auf hunderte Euro Mehrzahlung pro Jahr!

[11.10.2022] Gericht verhängt einstweilige Verfügung gegen Clever fit!
Das Landgericht Augsburg hat Clever fit verboten, das Betreten des Studios durch das Drehkreuz als Zustimmung zu den Vertragsanpassungen zu werten.
[04.05.2022] BGH entscheidet: Fitnesstudios müssen Corona-Beiträge zurückzahlen!
Nach dem neusten Urteil des BGH haben Kläger gemäß §§ 275 Abs. 1, § 326 Abs. 1 und Abs. 4, § 346 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Rückzahlung der Monatsbeiträge aus der Zeit der Schließungen. Nutzen Sie jetzt unser Schreiben, um Ihr Recht durchzusetzen!
Wir sind bekannt aus





So funktioniert's:

Musterformular ausfüllen
Sie erwerben zwei anwaltlich erstellte Musterschreiben per Download direkt von uns.
An Fitnessstudio senden
Sie senden die Schreiben ganz einfach per Mail direkt an Ihr Fitnessstudio - es dauert nur wenige Minuten.
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Beiträge reduzieren & Rückerstattung erhalten
Im Erfolgsfall passt das Fitnessstudio Ihre Kosten umgehen wieder auf Ihre ursprünglich vereinbarten Beiträge an. Außerdem erhalten Sie ggf. zu viel gezahlte Beiträge aus dem Lockdown zurück.

"Angesicht der unverhältnismäßigen Steigerungen der Mitgliedsbeiträge in zahlreichen Fitnessstudios, die in manchen Fällen eine Erhöhung von bis zu 100% erreichen, ist es das Recht jedes Verbrauchers, Widerstand zu leisten. Erinnern Sie sich daran: Ihr Schweigen ist kein Synonym für Zustimmung.“
- Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei WBS.LEGAL
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