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Rückforderungen von Corona-Soforthilfen

Jetzt anwaltlich dagegen vorgehen!

 
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"Liegt ein Rückforderungsbescheid einmal auf dem Tisch muss sofort professionell gehandelt werden – je nach Landesrecht laufen kurze Klagefristen. Wir helfen Ihnen."

Christian Solmecke, Rechtsanwalt & Partner bei WBS.LEGAL

Erfahrungen & Bewertungen zu WBS.LEGAL

Existenzbedrohung durch hohe Rückforderungszahlungen

Bundeskanzler Olaf Scholz betonte zu Beginn der Corona-Pandemie die Notwendigkeit der Unterstützung für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige durch unbürokratische Soforthilfen des Bundes, die als Zuschüsse und nicht als Kredite konzipiert waren. Trotz ursprünglich nicht ersichtlicher Erstattungspflichten stehen viele Betriebe nun vor erheblichen Rückzahlungsforderungen von Sofort- und Überbrückungshilfen. Diese Rückforderungen sind jedoch rechtlich nicht immer gerechtfertigt und Unternehmen sind nicht grundsätzlich zur Rückzahlung verpflichtet. Auch wenn sich auf den ersten Blick Begründungen in Behörden- und IHK-Bescheiden nachvollziehbar anhören mögen, kann dennoch schon grundsätzlich angesetzt werden.

Existenzbedrohung durch nie ausgezahlte Hilfen

Die einst betonte Notwendigkeit, Unternehmen durch die Soforthilfen zu unterstützen, unterstreicht auch das zerstörerische Ausmaß von ausgebliebenen Hilfszahlungen während der Corona-Pandemie. So haben einige Unternehmer die Ihnen zustehenden Zuschüsse zur Rettung Ihrer Existenzgrundlage einfach nie erhalten - stattdessen einen Ablehnungsbescheid. Auch dies ist jetzt noch anfechtbar und sollte von einem erfahrenen Experten geprüft werden. Möglicherweise haben Sie weiterhin eine realistische Chance auf die Zuschüsse.

Wir sind bekannt aus

Warum Anwalt trotz Steuerberater?

Artikel corona rückzahlung

Selbst wenn Steuerberater bisweilen nach rein sachlicher Prüfung zur Zahlung raten, kommt die anwaltlich-förderrechtliche Betrachtung zu anderem Ergebnis. Steht erst einmal der Vorwurf des Subventionsbetrugs im Raum mag die Rückzahlung als einzig problemlösend erscheinen. So ist dem aber nicht – gerade das Gegenteil kann der Fall sein.

Liegt zudem ein Rückforderungsbescheid einmal auf dem Tisch muss sofort professionell gehandelt werden – je nach Landesrecht laufen kurze Klagefristen. Die umgehend fällige Rückforderung kann dann nur noch ein frist- und formgerechter Gang zu Gericht aufhalten. Holen Sie sich spätestens jetzt professionelle anwaltliche Hilfe!

Achtung: Gerne kooperieren wir mit Ihrem Steuerberater - Wir sind nicht dessen Konkurrent. Sollte Ihre Steuerkanzlei wiederum Rechtsanwälte beschäftigen oder Ihr Steuerberater selbst die Klage erheben wollen, ist dies in der Regel nicht der richtige Weg. Durch die enge Verzahnung mit der Steuerkanzlei, die vermutlich Ihre Anträge gestellt und begründet hat, ist zwar die sachliche Nähe zum Thema vorhanden. Dennoch ist in rechtlicher Hinsicht ein tiefergehender Ansatz mit Kenntnissen im Subventionsrecht und Förderrecht und im Verwaltungsprozessrecht erforderlich. Die Steuerberatung alleine dagegen kann häufig nur die sachliche Begründung der zur Hilfszahlung beantragten Positionen wiederholen. Dies aber führte zunächst gerade zur Rückforderung, gegen die man sich nun stark zu positionieren hat.

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"Als Unternehmer wissen Sie: 5- oder 6-stellige sofort fällige Rückforderungen können selbst das gesündeste Unternehmen töten. Wichtig ist jetzt, einen kühlen Kopf zu bewahren und diese oftmals unberechtigten Rückforderungen professionell und entschieden abzuwehren!"

Christian Solmecke, Rechtsanwalt & Partner bei WBS.LEGAL

So funktioniert's:

1

Kontaktformular ausfüllen

Füllen Sie das Kontaktformular mit den benötigten Daten aus. Es dauert nur eine Minute.

2

Prüfung Ihres Falls

Nachdem Sie das Kontaktformular eingesendet haben, prüfen wir Ihre Angaben. Sie erfahren, ob ein Vorgehen gegen die Rückforderung ratsam ist.

3

Maßgeschneiderte Lösung

Nachdem Sie eine erste unverbindliche Einschätzung erhalten haben, wird auf Ihren Wunsch eine maßgeschneiderte Lösung für Ihren Fall erarbeitet.

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Häufig gestellte Fragen

Die plötzliche Rückzahlung enormer Förderungssummen der Corona-Hilfen (Soforthilfen, Überbrückungshilfen o.ä.) kann auch für gesunde Unternehmungen eine existenzielle Bedrohung darstellen.

Das teilweise illegale Rückforderungs-Verhalten der Behörden sollte dann angefochten werden, um die Rückzahlung vollständig oder teilweise abzuwehren oder um mehr Zeit zur Beschaffung der Gelder zu erhalten.

Genaueres dazu, warum dies illegal sein kann, erfahren Sie im nächsten Punkt.

Regulatorisches Chaos in diversen Bundesländern

Durch die seinerzeit unter Zeitdruck auf den Weg gebrachten Hilfsprogramme kam es in den Bundesländern zu individuellen Regelungen und einem anfangs teils nicht klar geordneten Hilfssystem. Eine Rückforderung ist aber nur klar festgeschriebenen Voraussetzungen möglich. Dies gilt im Subventionsrecht von jeher, wie etwa förderintensive Branchen, wie die Landwirtschaft und der gesamte Agrarsektor wissen.

Nachträglich erlassene Vorschriften unwirksam

Erst nachträglich erlassene Verwaltungsvorschriften und Richtlinien können rückwirkend also nicht ohne Weiteres zulasten der Antragsteller wirksam werden. Verwaltungsrichter in NRW stellten in ersten Entscheidungen, die in anderen Bundesländern noch ausstehen, außerdem auch klar, dass eine Bezugnahme auf Richtlinien zwar möglich ist, der Regelungsinhalt und die Kriterien für eine Rückzahlungspflicht aber auch unmittelbar aus dem Bescheid hervorgehen müssen.

Rechtsgrundlage zum Zeitpunkt der Bewilligung zählt

Die Voraussetzungen für einen Rückforderungsvorbehalt, der ausdrücklich im Bewilligungsbescheid verankert sein muss, können sich auch nur aus der Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung ergeben. Nachträgliche Definitionen durch später erlassene Richtlinien sind daher nicht einfach so gültig. Ob eine Rückforderung der ausgezahlten Beträge zulässig ist, hängt also auch stets vom genauen Datum und Inhalt des Bewilligungsbescheides ab. Verwaltungsrechts-Experten weisen daher darauf hin, dass erhaltene Soforthilfen nach längerer Zeit und bei unklarer Rechtslage nicht einfach zurückgefordert werden können.

Sollten Sie die Hilfszahlungen erhalten haben und nun zurückzahlen sollen, benötigen wir den aktuellen Rückforderungsbescheid.

Sollte Ihnen die beantragten Hilfszahlungen verwehrt worden sein, benötigen wir den aktuellen Ablehnungsbescheid.

Für beide Fälle gilt, dass der jeweilige Bescheid vor weniger als einem Monat (basierend auf dem heutigen Datum) erlassen worden sein muss.

Den "alten" Förderbescheid, den Sie ggf. vor längerer Zeit erhalten haben, benötigen wir zunächst nicht.

Wir empfehlen: Lassen Sie Klagen gegen Rückforderungen und Ablehnungen nicht von Ihrem Steuerberater oder nicht spezialisierten Rechtsanwälten führen. Dies erscheint nur auf den ersten Blick einfach. Natürlich darf und soll Ihr Steuerberater oder Ihr Anwalt des Vertrauens Sie dabei unterstützen. Die Steuerkanzlei hat jedoch eine eigene Rolle im Fördermittelverfahren eingenommen und Ihr Anwalt ist häufig kein Experte im Verwaltungs-, insbesondere Subventionsrecht. Dort aber liegt der entscheidenden Schlüssel zum Erfolg, wenn die Klage gegen den Rückforderungsbescheid gewonnen werden soll.

Die Kosten der Beauftragung richten sich nach den Umständen Ihres  individuellen Falls. Wir beraten Sie dazu persönlich und transparent.