Rückforderungen von Corona-Soforthilfen
Jetzt anwaltlich dagegen vorgehen!

"Lange Wartezeiten beim BAföG-Amt können nicht nur Ersparnisse aufbrauchen, sondern auch Existenzen gefährden. Studenten sollten also dringend von Ihrem Recht auf eine Untätigkeitsklage Gebrauch machen, wenn die angemessene Wartezeit verstrichen ist. Mein Team hat die nötige Erfahrung und konnte bereits zahlreichen Studenten dabei helfen."
Prof. Christian Solmecke, LL.M., Rechtsanwalt & Partner bei WBS.LEGAL
Du wartest seit Monaten auf deinen BAföG-Bescheid, aber das BAföG-Amt lässt nichts von sich hören? Die Miete drückt, deine Ersparnisse sind aufgebraucht, und eigentlich solltest du dich aufs Studium konzentrieren – stattdessen musst du dir Sorgen um deine Existenz machen, weil die Behörde nicht über deinen BAföG-Antrag entscheidet.
Leider ist das für viele Studierende in Deutschland Realität. Dabei steht dir BAföG rechtlich zu, und die Behörde muss innerhalb von drei Monaten über deinen Antrag entscheiden. Aber was tun, wenn das Amt nicht reagiert?
In unserem Video erfährst du detailliert, wie du dich gegen ausartende Wartezeiten zur Wehr setzen kannst, ohne jegliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Wir sind bekannt aus






Was viele Studenten nicht wissen: Gemäß § 75 VwGO kannst du eine sogenannte Untätigkeitsklage einreichen, wenn:
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Du einen BAföG-Antrag gestellt oder bereits Widerspruch eingelegt hast.
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Die Behörde länger als drei Monate ohne hinreichenden Grund nicht über deinen Antrag entscheidet.
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Du alle notwendigen Unterlagen eingereicht hast.
Du kannst die Klage zwar auch allein einreichen, jedoch empfiehlt es sich die typischen Fallstricke des Verfahrens zu kennen. Auf Grund unserer zahlreichen Erfahrungen können wir dir anwaltliche Hilfe zur Seite stellen, ohne dass du einen Cent bezahlst. Warte also nicht, bis deine finanzielle Situation noch schwieriger wird. Hol dir jetzt die Unterstützung, die du brauchst, um deinen BAföG-Anspruch durchzusetzen!
Deine Vorteile auf einen Blick
- Schneller an dein BAföG: Wir erhöhen den Druck auf die Behörde, damit dein Antrag endlich bearbeitet wird.
- Keine Gerichtskosten, keine Angst vor Sanktionen oder Repressalien.
- Rechts- und Prozess-Experten an deiner Seite: Wir haben bereits zahlreiche Fälle erfolgreich durchgefochten.
- Einfach und digital: Fragebogen online ausfüllen, Dokumente hochladen, fertig.
So funktioniert's:
Checke deine Chancen
Fülle unseren kostenlosen Online-Check aus. Anhand weniger Fragen können wir feststellen, ob du alle Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage erfüllst.
Beauftrage uns kostenlos
Sollten deine Angaben zeigen, dass du klagen kannst, kannst du uns direkt mit deiner Untätigkeitsklage beauftragen.
Wir erledigen den Rest
Unser Expertenteam kümmert sich um alle nötigen Schritte vor Gericht, um eine Entscheidung über deinen BAföG Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
Jetzt kostenfrei
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✓ Sorgfältige Prüfung
✓ Kein Kostenrisiko
Häufig gestellte Fragen
Die dreimonatige Frist gilt ab dem Zeitpunkt, in dem die Behörde alle zur Entscheidung relevanten Unterlagen vorliegen hat. Meist ist das auch der Zeitpunkt des letzten Kontakts, z. B. wenn Unterlagen nachgefordert werden. Wenn das BAföG-Amt ausschließlich Unterlagen anfordert, die definitiv bereits übersendet worden sind, dann beginnt die Frist ab dem Zeitpunkt, ab dem die Unterlagen erstmalig übersendet worden sind.
Nein. Im Bereich des BAföG gilt die Gerichtskostenfreiheit gem. § 188 VwGO.
Grundsätzlich entstehen auch bei der Untätigkeitksklage wie bei allen Klageverfahren Anwaltskosten.
Die Anwaltskosten tragen im Fall der Untätigkeitklage jedoch in der Regel das BAföG Amt gem. § 161 Abs. 3 VwGO, wenn diese diese Anlass zur Klage gegeben hat. Das Vorliegen dieser Voraussetzung prüfen wir jedoch vor Einlegung der Klage. Bisher haben wir hier noch kein Verfahren verloren.